Minijob-Grenze 2027: 633 Euro im Monat – das müssen Reinigungsfirmen wissen

Ab 2027 dürfen Minijobber 633 Euro im Monat verdienen. Wie viele Stunden das sind, was Arbeitgeber mehr zahlen und welche Pflichten in der Reinigung gelten.

Stand: Veröffentlicht: 9 Quellen

Kurz gesagt (Stand: 26. Oktober 2026): Ab 1. Januar 2027 dürfen Minijobber bis zu 633 Euro im Monat verdienen. Grund: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro. Für Arbeitgeber wird der Minijob wahrscheinlich teurer. Und in der Reinigung gelten zwei Pflichten besonders streng: die Sofortmeldung und die Aufzeichnung der Arbeitszeit.

Viele Reinigungsfirmen beschäftigen Minijobber. Darum ist die neue Grenze für sie wichtig. Hier lesen Sie, was sich 2027 ändert – einfach erklärt und mit amtlichen Quellen.

Die Minijob-Grenze 2027: 633 Euro

Die Minijob-Grenze hängt am gesetzlichen Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze.

2026 ab 1. Januar 2027
Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € pro Stunde 14,60 € pro Stunde
Minijob-Grenze im Monat 603 € 633 €
Minijob-Grenze im Jahr 7.236 € 7.596 €

So wird die Grenze berechnet (§ 8 SGB IV): Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 heißt das: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €. Aufgerundet sind das 633 €.

Wer mehr als 633 Euro im Monat verdient, ist kein Minijobber mehr. Dann beginnt der Übergangsbereich, auch Midijob genannt. Er geht bis 2.000 Euro im Monat (§ 20 SGB IV).

Wie viele Stunden sind 2027 erlaubt?

Es gibt keine feste Stundenzahl. Wichtig ist nur: Der Verdienst darf im Schnitt nicht über 633 Euro im Monat liegen. Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden sind möglich.

Stundenlohn (Beispiele) Höchstens pro Monat
14,60 € (gesetzlicher Mindestlohn 2027) etwa 43 Stunden
15,00 € etwa 42 Stunden
16,00 € etwa 39,5 Stunden

So rechnen Sie selbst: 633 € ÷ Stundenlohn = Stunden im Monat.

Achtung für Reinigungsfirmen: 2026 gilt in der Gebäudereinigung ein Branchen-Mindestlohn von 15,00 Euro in der Lohngruppe 1. Er gilt auch für Minijobber. Wie hoch der Lohn 2027 ist, verhandeln die Tarifparteien gerade. Den aktuellen Stand lesen Sie im Beitrag Tariflohn Gebäudereinigung 2027.

Einmal mehr verdienen: Was ist erlaubt?

Manchmal muss eine Minijobberin kurzfristig eine kranke Kollegin vertreten. Dann verdient sie in diesem Monat mehr. Das ist erlaubt, wenn alles passt:

  • Das Mehr war nicht vorhersehbar, zum Beispiel eine Krankheitsvertretung.
  • Es passiert in höchstens 2 Monaten innerhalb von 12 Monaten.
  • In so einem Monat liegt der Verdienst bei höchstens 1.266 Euro. Das ist das Doppelte der Grenze.

Geplante Überstunden zählen nicht dazu. Wenn klar ist, dass jemand regelmäßig mehr arbeitet, ist es kein Minijob mehr.

Was zahlt der Arbeitgeber? Das ändert sich 2027

Für einen Minijob in einer Firma zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge an die Minijob-Zentrale. 2026 sind das:

Abgabe 2026
Krankenversicherung 13 %
Rentenversicherung 15 %
Pauschalsteuer 2 %
Umlage U1 (Krankheit) 0,8 %
Umlage U2 (Mutterschaft) 0,22 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 %
Zusammen 31,17 %

Dazu kommt der Beitrag zur Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft.

Für 2027 sind drei Änderungen geplant. Sie sind unterschiedlich weit (Stand: 26. Oktober 2026):

  • Krankenversicherung: von 13 % auf voraussichtlich 17,5 %, ab 1. Januar 2027. Das Gesetz ist schon verkündet. Der genaue Satz hängt vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen für 2027 ab.
  • Pauschalsteuer: von 2 % auf 5 %. Das ist nur ein Entwurf der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden.
  • Pflegeversicherung: neuer Beitrag von 3,6 %. Auch das ist nur ein Entwurf. Geplant ist er ab 1. Januar 2028, nicht 2027.

Ein Beispiel mit 633 Euro Lohn im Monat:

  • Mit den Sätzen von 2026 (31,17 %) zahlt der Arbeitgeber rund 197 Euro Abgaben.
  • Mit 17,5 % Krankenversicherung wären es rund 226 Euro (35,67 %).
  • Kommt auch die Pauschalsteuer von 5 %, wären es rund 245 Euro (38,67 %).

Das sind Beispiele mit den Umlagen von 2026. Die Umlagen für 2027 können sich noch ändern. Wir tragen die festen Zahlen hier ein, sobald sie amtlich sind.

Zwei Pflichten, die in der Reinigung besonders wichtig sind

1. Die Sofortmeldung vor dem ersten Arbeitstag

Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht. Das heißt:

  • Sie melden die neue Minijobberin spätestens bei Arbeitsbeginn. Fängt sie um 7 Uhr an, muss die Meldung bis 7 Uhr da sein.
  • Die Sofortmeldung geht an die Datenstelle der Rentenversicherung, nicht an die Minijob-Zentrale.
  • Die normale Anmeldung bei der Minijob-Zentrale machen Sie zusätzlich.

Wer zu spät meldet, riskiert ein Bußgeld.

2. Die Arbeitszeit aufschreiben

Für Minijobber gilt § 17 Mindestlohngesetz. Sie müssen aufschreiben:

  • wann die Arbeit beginnt,
  • wann sie endet,
  • wie lange gearbeitet wurde.

Das muss spätestens am 7. Tag nach dem Arbeitstag passieren. Die Aufzeichnungen bewahren Sie zwei Jahre auf. In der Gebäudereinigung gilt diese Pflicht übrigens für alle Beschäftigten, nicht nur für Minijobber. Mehr dazu im Beitrag Zeiterfassung in der Gebäudereinigung.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Stunden prüfen: Rechnen Sie für jede Minijobberin 633 € ÷ Stundenlohn. Passt der Dienstplan für Januar 2027?
  2. Kosten planen: Rechnen Sie 2027 mit höheren Abgaben. Prüfen Sie Ihre Preise und Ihre Verträge mit Kunden.
  3. Meldungen und Zeiten sauber halten: Sofortmeldung vor dem ersten Arbeitstag. Arbeitszeit jeden Tag erfassen.

Wir halten diesen Beitrag aktuell

Sobald der genaue Krankenkassen-Satz für 2027 feststeht oder über die Pauschalsteuer entschieden ist, tragen wir die Zahlen hier mit Quelle nach. Das Datum „Stand“ oben zeigt, wann wir zuletzt geprüft haben.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Ab 1. Januar 2027 liegt die Grenze bei 633 Euro im Monat. Das sind 7.596 Euro im Jahr. 2026 sind es 603 Euro im Monat.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?

Das hängt vom Stundenlohn ab. Beim gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro sind es etwa 43 Stunden im Monat. Bei 15,00 Euro sind es etwa 42 Stunden. Rechnen Sie: 633 Euro geteilt durch den Stundenlohn.

Wird der Minijob 2027 für Arbeitgeber teurer?

Sehr wahrscheinlich ja. Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung steigt nach einem bereits verkündeten Gesetz voraussichtlich von 13 auf 17,5 Prozent. Die Pauschalsteuer soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Das ist aber erst ein Entwurf und noch nicht beschlossen (Stand: 26. Oktober 2026).

Müssen Reinigungsfirmen Minijobber sofort melden?

Ja. Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht. Die Sofortmeldung muss spätestens bei Arbeitsbeginn bei der Datenstelle der Rentenversicherung sein. Die normale Anmeldung bei der Minijob-Zentrale kommt zusätzlich.

Muss ich die Arbeitszeit von Minijobbern aufschreiben?

Ja. Nach § 17 Mindestlohngesetz müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufschreiben. Spätestens am 7. Tag nach dem Arbeitstag. Die Aufzeichnungen müssen Sie zwei Jahre aufbewahren.

Quellen

Alle Zahlen stammen aus diesen Quellen, geprüft am 26. Oktober 2026.

  1. Minijob 2027: Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen – Minijob-Zentrale
  2. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  3. § 8 Sozialgesetzbuch IV – Geringfügige Beschäftigung – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. § 20 Sozialgesetzbuch IV – Übergangsbereich – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. Abgaben und Steuern für gewerbliche Minijobs – Minijob-Zentrale
  6. Rund um Minijobs: Chronologie der aktuellen Vorhaben – Minijob-Zentrale
  7. Sofortmeldung im Minijob: Wer vor Arbeitsbeginn melden muss – Minijob-Zentrale
  8. Minijobber im Gewerbe anmelden – Minijob-Zentrale
  9. § 17 Mindestlohngesetz – Erstellen und Bereithalten von Dokumenten – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Arbeitszeiten, Dienstplan und Objekte in einer App

HansaChat bündelt Mein Tag, Dienstplan, Arbeitszeiten nach § 17 MiLoG, Objekte und den Team-Chat mit Übersetzung. Der erste Monat ist kostenlos, ohne Kreditkarte.