Tariflohn Gebäudereinigung 2027: Was feststeht und was noch offen ist
Tariflohn Gebäudereinigung 2027: Lohngruppe 1 ist für 2027 noch nicht vereinbart. Stand der Tarifrunde, gültige Löhne 2026 und gesetzlicher Mindestlohn 14,60 €.
Stand: Veröffentlicht: 7 Quellen
Kurz gesagt (Stand: 19. Oktober 2026): Für 2027 gibt es noch keinen Tariflohn in der Gebäudereinigung. Der Lohntarifvertrag vom 15. November 2024 enthält Löhne nur bis zum 31. Dezember 2026, und die Mindestlohnverordnung für die Branche tritt mit Ablauf dieses Tages außer Kraft. Die Tarifparteien verhandeln. Sicher ist für 2027 bisher nur der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 € je Stunde.
Viele Reinigungsbetriebe kalkulieren jetzt ihre Angebote und Personalkosten für 2027. Dieser Beitrag trennt sauber, was amtlich feststeht, was nur gefordert wird und was noch völlig offen ist. Wir nennen keine geschätzten oder „erwarteten“ Tariflöhne: Solange kein Abschluss veröffentlicht ist, gibt es keine verlässliche Zahl.
Was für 2027 bereits feststeht
| Was | Wert ab 1. Januar 2027 | Grundlage |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn | 14,60 € brutto je Stunde | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung |
| Verdienstgrenze im Minijob | 633 € im Monat | Minijob-Zentrale |
| Lohntarifvertrag Gebäudereinigung | erstmals zum 31. Dezember 2026 kündbar | § 6 Lohntarifvertrag vom 15. November 2024 |
| Branchenmindestlöhne (Lohngruppe 1 und 6) | Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft | Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung |
Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Untergrenze für jede Arbeitsstunde. Die Branchenmindestlöhne der Gebäudereinigung lagen bisher deutlich darüber: 2026 sind es 15,00 € in Lohngruppe 1 und 18,40 € in Lohngruppe 6.
Tariflohn Lohngruppe 1 im Jahr 2027
Für die Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) gibt es für 2027 noch keinen vereinbarten Stundenlohn. Bekannt sind nur der aktuelle Wert und die Forderung der Gewerkschaft:
| Lohngruppe | Gültig seit 1. Januar 2026 | Forderung der IG BAU für 2027 |
|---|---|---|
| 1 – Innen- und Unterhaltsreinigung | 15,00 € | 17,00 € (Forderung, nicht vereinbart) |
| 6 – Glas- und Fassadenreinigung | 18,40 € | 20,40 € (Forderung, nicht vereinbart) |
Die Forderung lautet: 2,00 € mehr pro Stunde für alle Lohngruppen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) rechnet das für die Lohngruppe 1 als Erhöhung von mehr als 13 Prozent und lehnt die Forderung ab. Was am Ende vereinbart wird, kann deutlich davon abweichen.
Stand der Tarifrunde
- Juni 2026: Die IG BAU stellt ihre Forderung vor. Der BIV, der für die Arbeitgeberseite verhandelt, weist sie zurück.
- 9. September 2026: Erste Verhandlungsrunde in Düsseldorf. Sie endet nach rund drei Stunden ohne Ergebnis. Nach Angaben der IG BAU legen die Arbeitgeber kein Angebot vor.
- 22. Oktober 2026: Die zweite Verhandlungsrunde ist in Köln angesetzt.
Beide Seiten begründen ihre Haltung öffentlich. Die IG BAU verhandelt nach eigenen Angaben für rund 700.000 Beschäftigte und sieht Reinigungsarbeit als „unter Wert verkauft“. Der BIV verweist auf steigende Kosten, eine schwache Kundennachfrage und geplante Mehrbelastungen bei Minijobs.
Was gilt, wenn bis Januar 2027 kein neuer Tarifvertrag steht?
Zwei Dinge laufen Ende 2026 aus, und sie wirken unterschiedlich:
- Die Branchenmindestlöhne per Verordnung. Die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung macht die Löhne der Lohngruppen 1 und 6 für alle Betriebe der Branche verbindlich, auch für nicht tarifgebundene. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Gibt es bis dahin keine neue Verordnung, ist für nicht tarifgebundene Betriebe ab 1. Januar 2027 nur noch der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 € zwingend.
- Der Lohntarifvertrag selbst. Für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse gelten die Regeln eines abgelaufenen Tarifvertrags nach § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (Nachwirkung).
Unabhängig davon gilt: Ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Stundenlohn sinkt nicht automatisch, nur weil eine Verordnung ausläuft. Ob und wie sich das auf Ihre Verträge auswirkt, klären Sie mit Ihrer Innung oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was das für Ihre Planung 2027 bedeutet
- Angebote an Kunden: Für 2027 gibt es noch keine verbindliche Lohnzahl. Prüfen Sie, ob Ihre Kundenverträge eine Preisgleitklausel enthalten, die an den Tariflohn gekoppelt ist, und wie sie formuliert ist.
- Minijobs: Die Verdienstgrenze steigt auf 633 € im Monat. Wie viele Stunden ein Minijob 2027 erlaubt, hängt vom Stundenlohn ab, der noch nicht feststeht.
- Arbeitszeiten: Wie hoch der Lohn auch wird, bezahlt wird jede Stunde. In der Gebäudereinigung müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ohnehin aufgezeichnet werden. Wie das geht, steht in unserem Beitrag zur Zeiterfassung nach § 17 MiLoG.
Die vollständige Tabelle aller Lohngruppen, die bis Ende 2026 gilt, finden Sie im Beitrag Tariflohn Gebäudereinigung 2026.
Wir halten diesen Beitrag aktuell
Sobald die Tarifparteien einen Abschluss veröffentlichen oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine neue Verordnung erlässt, tragen wir die Zahlen hier mit Quelle nach und ändern das Datum „Stand“ oben auf der Seite.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Tariflohn in der Gebäudereinigung 2027?
Das steht noch nicht fest (Stand: 19. Oktober 2026). Der geltende Lohntarifvertrag enthält nur Löhne bis Ende 2026. Die Tarifparteien verhandeln über einen neuen Vertrag; ein Ergebnis gibt es noch nicht.
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2027?
Ein Branchenmindestlohn für 2027 ist noch nicht vereinbart. Sicher ist der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 € brutto je Stunde ab 1. Januar 2027. Darunter darf kein Stundenlohn liegen.
Was fordert die IG BAU für 2027?
Die IG BAU fordert 2,00 € mehr pro Stunde für alle Lohngruppen bei zwölf Monaten Laufzeit. In Lohngruppe 1 wären das 17,00 €, in Lohngruppe 6 20,40 €. Das ist eine Forderung, kein vereinbarter Tariflohn. Der Bundesinnungsverband lehnt sie ab.
Wann wird der Tariflohn 2027 feststehen?
Das ist offen. Die erste Verhandlungsrunde am 9. September 2026 endete ohne Ergebnis, die zweite ist für den 22. Oktober 2026 in Köln angesetzt. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald ein Abschluss veröffentlicht ist.
Quellen
Alle Zahlen stammen aus diesen Quellen, geprüft am 19. Oktober 2026.
- Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 15. November 2024 (PDF) – Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks / IG BAU
- Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Erste Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk, Presseinformation vom 9. September 2026 (PDF) – Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
- „Reinigungsarbeit wird unter Wert verkauft“, Meldung vom 9. September 2026 – IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Minijob 2027: Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen – Minijob-Zentrale
- § 4 Tarifvertragsgesetz – Wirkung der Rechtsnormen – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de