Tariflohn Gebäudereinigung 2026: Tabelle aller Lohngruppen

Alle Lohngruppen der Gebäudereinigung 2026: Stundenlöhne, Mindestlohn für Reinigungskräfte (15,00 €), Minijob-Monatslohn und Zuschläge – aus dem Tarifvertrag.

Stand: Veröffentlicht: 7 Quellen

Kurz gesagt (Stand: 19. Oktober 2026): Seit 1. Januar 2026 verdienen gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung mindestens 15,00 € je Stunde (Lohngruppe 1, Innen- und Unterhaltsreinigung) und in der Glas- und Fassadenreinigung mindestens 18,40 € (Lohngruppe 6). Diese beiden Löhne gelten per Verordnung für alle Betriebe der Branche. Die Tabelle unten zeigt alle neun Lohngruppen.

Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus dem Lohntarifvertrag vom 15. November 2024 zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie aus den weiteren Quellen am Ende der Seite. Der Vertrag gilt seit 1. Januar 2025 und enthält zwei Stufen: ab 1. Januar 2025 und ab 1. Januar 2026.

Tabelle: Tariflöhne 2026 aller Lohngruppen

Lohngruppe Tätigkeit (Kurzfassung) ab 1. Januar 2025 ab 1. Januar 2026
1 Innen- und Unterhaltsreinigung 14,25 € 15,00 €
2 Unterhaltsreinigung in OP-, Isolier-, Intensiv- und Dialyseräumen, TBC-Stationen und Isotopenlaboren 14,71 € 15,46 €
3 Unterhaltsreinigung mit zusätzlicher anerkannter Qualifizierung, z. B. Desinfektoren 15,20 € 15,95 €
4 Bauschlussreinigung; Vorarbeitende in der Innen- und Unterhaltsreinigung 15,91 € 16,66 €
5 seit 2011 entfallen – –
6 Glas- und Fassadenreinigung; neu eingestellte Gebäudereiniger-Gesellinnen und -Gesellen 17,65 € 18,40 €
7 Tätigkeiten, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung erfordern 18,64 € 19,39 €
8 Gesellinnen und Gesellen mit Ausbildereignung, die für die Ausbildung verantwortlich sind 19,67 € 20,42 €
9 Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung 20,89 € 21,64 €

Alle Beträge sind Bruttostundenlöhne. Die Tätigkeiten sind gekürzt aus § 8 des Rahmentarifvertrags vom 31. Oktober 2019 übernommen; maßgeblich ist der vollständige Wortlaut. Vorarbeitende und Fachvorarbeitende sind nach dem Rahmentarifvertrag Beschäftigte, die der Arbeitgeber schriftlich dazu ernannt hat.

Eine Unterscheidung zwischen Ost und West gibt es nicht: Der Lohntarifvertrag gilt für das gesamte Bundesgebiet mit einer Tabelle.

Mindestlohn für Reinigungskräfte 2026

Zwei der neun Lohngruppen sind Branchenmindestlöhne. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sie mit der Zehnten Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung für alle Arbeitgeber der Branche verbindlich gemacht, auch für Betriebe ohne Tarifbindung und für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

Branchenmindestlohn ab 1. Januar 2026
Lohngruppe 1 – Innen- und Unterhaltsreinigung 15,00 €
Lohngruppe 6 – Glas- und Fassadenreinigung 18,40 €
zum Vergleich: gesetzlicher Mindestlohn 13,90 €

Die Verordnung gilt seit 1. Februar 2025 und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Die übrigen Lohngruppen (2 bis 4 und 7 bis 9) binden unmittelbar nur tarifgebundene Betriebe. Ein Arbeitsvertrag kann aber auf den Tarifvertrag verweisen und ihn so auch ohne Tarifbindung anwendbar machen.

Eingruppierung: Welche Lohngruppe gilt?

Nach dem Rahmentarifvertrag entscheidet die überwiegend ausgeübte Tätigkeit, nicht die Stellenbezeichnung. Drei Regeln aus § 8 sind in der Praxis wichtig:

  • Wer überwiegend Tätigkeiten einer höheren Lohngruppe ausübt, ist nach drei Monaten in diese höhere Lohngruppe einzugruppieren.
  • Tätigkeiten einer höheren Lohngruppe sind im Übrigen nach ihrem zeitlichen Anteil mit dem höheren Lohn zu bezahlen.
  • Innenglasreinigung, die nicht typisch mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird (etwa Griffspuren an Glastüren und Vitrinen), gehört zur Lohngruppe 1.

Minijob in der Gebäudereinigung 2026

Für geringfügig Beschäftigte der Lohngruppe 1 mit gleichbleibender Wochenarbeitszeit erlaubt § 4 des Lohntarifvertrags einen festen Monatslohn, unabhängig davon, wie viele Arbeitstage ein Monat hat. Die Formel lautet: Stundenlohn × Wochenarbeitszeit : 5 × 261 : 12.

Wöchentliche Arbeitszeit Monatslohn ab 1. Januar 2026
1 Stunde 65,25 €
2 Stunden 130,50 €
3 Stunden 195,75 €
4 Stunden 261,00 €
5 Stunden 326,25 €
6 Stunden 391,50 €
7 Stunden 456,75 €
8 Stunden 522,00 €

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 € im Monat. Nach der Formel ergeben 9 Wochenstunden 587,25 € und liegen damit unter der Grenze, 10 Wochenstunden ergeben 652,50 € und liegen darüber. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nach dem Tarifvertrag gesondert zu bezahlen und zählen zum Verdienst. Ab 1. Januar 2027 steigt die Verdienstgrenze auf 633 €.

Zuschläge nach dem Rahmentarifvertrag

Zusätzlich zum Stundenlohn sieht der Rahmentarifvertrag unter anderem diese Zuschläge vor, jeweils berechnet aus dem Stundenlohn:

Zuschlag Höhe
Nachtarbeit (22 bis 5 Uhr) 30 %
Sonn- und Feiertagsarbeit 80 %
Arbeit am 1. Mai, an Neujahr und am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag 200 %
Belastungszuschlag für Arbeitszeit über 8 Stunden täglich oder alternativ über die 40. Wochenstunde hinaus 25 %

Treffen mehrere Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zusammen, wird nur der höchste bezahlt. Daneben gibt es Erschwerniszuschläge, etwa für Arbeiten mit vorgeschriebener Schutzausrüstung oder in Kühlräumen unter 6 °C. Der Jahresurlaub beträgt seit 2021 30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche.

Wichtig für die Abrechnung: Nach § 3 des Rahmentarifvertrags ist die direkte Wegezeit zwischen mehreren Arbeitsstellen wie Arbeitszeit zu vergüten, wenn zwischen dem Ende der einen und dem Beginn der nächsten Arbeitsstelle bis zu drei Stunden liegen. Wer Fahrten zwischen Objekten nicht erfasst, zahlt schnell zu wenig.

Ausbildungsvergütung

Seit 1. Januar 2025 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung 1.000 € im ersten, 1.150 € im zweiten und 1.300 € im dritten Ausbildungsjahr. Eine eigene Stufe für 2026 enthält der Lohntarifvertrag nicht.

Wie geht es 2027 weiter?

Der Lohntarifvertrag ist erstmals zum 31. Dezember 2026 kündbar, und die Tarifparteien verhandeln über neue Löhne. Ein Ergebnis gibt es noch nicht. Den aktuellen Stand, die Forderungen und den gesetzlichen Mindestlohn 2027 fassen wir im Beitrag Tariflohn Gebäudereinigung 2027 zusammen.

Richtig abrechnen beginnt bei der Arbeitszeit

Der beste Tariflohn nützt nichts, wenn die Stunden nicht stimmen. In der Gebäudereinigung müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden, spätestens bis zum siebten Tag danach. Was genau gilt, erklärt unser Beitrag Zeiterfassung in der Gebäudereinigung. Mit HansaChat für Reinigungsfirmen buchen Reinigungskräfte Arbeitsbeginn, Pause und Feierabend mit je einem Tipp auf dem Handy.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Tariflohn in der Gebäudereinigung 2026?

Seit 1. Januar 2026 gelten je Stunde: Lohngruppe 1 15,00 €, Lohngruppe 2 15,46 €, Lohngruppe 3 15,95 €, Lohngruppe 4 16,66 €, Lohngruppe 6 18,40 €, Lohngruppe 7 19,39 €, Lohngruppe 8 20,42 € und Lohngruppe 9 21,64 €. Die Lohngruppe 5 ist seit 2011 entfallen.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Reinigungskräfte 2026?

In der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) gilt 2026 ein Branchenmindestlohn von 15,00 € je Stunde, in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) von 18,40 €. Beide sind per Verordnung für alle Betriebe der Branche verbindlich. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € liegt darunter.

Gibt es 2026 unterschiedliche Tariflöhne in Ost und West?

Nein. Der Lohntarifvertrag gilt für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit einer einzigen Lohntabelle.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber in Lohngruppe 1 im Jahr 2026 arbeiten?

Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Bei 15,00 € je Stunde sind das rechnerisch gut 40 Stunden im Monat. Mit dem tariflichen Monatslohn für eine gleichbleibende Wochenarbeitszeit passen 9 Wochenstunden (587,25 €) unter die Grenze, 10 Wochenstunden (652,50 €) nicht. Zuschläge zählen zum Verdienst dazu.

Wie lange gelten die Tariflöhne 2026?

Der Lohntarifvertrag kann erstmals zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden, die Verordnung mit den Branchenmindestlöhnen tritt mit Ablauf dieses Tages außer Kraft. Für 2027 verhandeln die Tarifparteien derzeit.

Quellen

Alle Zahlen stammen aus diesen Quellen, geprüft am 19. Oktober 2026.

  1. Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 15. November 2024 (PDF) – Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks / IG BAU
  2. Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 15. November 2024 (PDF) – Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks / IG BAU
  3. Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  4. Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (PDF) – Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks / IG BAU
  5. Erste Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk, Presseinformation mit Tarif-Fakten vom 9. September 2026 (PDF) – Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
  6. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  7. Minijob mit Verdienstgrenze – Minijob-Zentrale

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